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Inhalt

Mangelnder Respekt vor der Polizei, mangelnder Respekt vor der Lehrerin oder dem Sanitäter, vor Obdachlosen oder Fremden, im Sport vor dem Gegner, unter Arbeitskolleg:innen oder gegenüber Vorgesetzten, auch in privaten Beziehungen – die Liste der Klagen über respektloses Verhalten im Alltag, in unserem täglichen Miteinander ist lang. Dabei ist der Wunsch, respektiert zu werden, doch ein Grundbedürfnis. Warum wird das Gebot der Fairness, der Achtung und Anerkennung so oft missachtet? Wer trägt eigentlich politisch, gesellschaftlich und sozial Verantwortung für unseren Umgang miteinander? Und welchen Rahmen und welche Bemühungen gibt es, Respekt wieder zu mehr Anerkennung und Achtung zu verhelfen?

Dozent:in

Dr. Ina Düking                

Anerkennung:

Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen und NRW:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.