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Politik / Gesellschaft | Schluss mit lustig. Politik und Humor in Deutschland
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Anmeldung möglich
Schluss mit lustig. Politik und Humor in Deutschland
Inhalt
Ob "Die Anstalt", "Extra 3" oder "heute show" - unter dem Brennglas von Kabarett, Satire, Karikatur und Cartoon werden Missstände und Fehlentwicklungen in Politik und Gesellschaft auf humorvoller Weise entlarvt, die sonst im Nebel politischer Schönwetterreden oder alltäglicher Sensationsberichte verschwinden. Manchmal hintergründig, manchmal verletzend. Was darf Satire? Wirklich alles? Wo ist die Grenze zu Nonsens, comedy und anderen Kunstformen, die lediglich unterhalten möchten. Anhand von historischen wie aktuellen Beispielen werden wir uns dem Phänomen Humor und Politik in Deutschland nähern. Man wird ja wohl noch lachen dürfen.
Dozent:in
Monika J. Flügge                
Anerkennung:
Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen und NRW:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.