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Start Politik / Gesellschaft | Beten scheef het Gott leev. Im Plattdeutsch zu Hause
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„Ein bisschen schief, hat Gott lieb“. – Plattdeutsch, kaum zu glauben, war früher mal Weltsprache. In der Blütezeit der Hanse ging nichts ohne Platt. Erst nach und nach hat sich dann das Hochdeutsche als Amtssprache durchgesetzt - und das Plattdeutsche verdrängt.Auch heute noch werden viele Menschen mit Regionalsprachen oder Dialekten groß. Sie sind besonders auf dem Land Alltagssprache geblieben. Redewendungen, Stimmungen und Gefühle, die mit ihnen verbunden sind, lassen sich oft nur schwer ins Hochdeutsche übersetzen. Platt zum Beispiel gilt als bildreichere und direktere, auch blumigere Sprache als Hochdeutsch. Aber Minderheitensprachen und Dialekte sind in Schule und Ausbildung, Beruf und Freizeit mit dem Makel behaftet, dass sie nicht der Norm entsprechen, eben nicht Amts- und Bildungssprache sind. Sie werden daher häufig abgewertet. Nicht nur Friesen, die noch „Platt snacken“ oder zumindest verstehen, fordern seit längerem, Plattdeutsch als (Zweit-) Sprache anzuerkennen und wiederzubeleben. Denn ohne Zweifel: Sprache ist Identität. Und Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit Ausdruck vielfältiger Kultur. In dieser Bildungszeit geht es um Regionalsprachen und Dialekte, um ihre biografische und kulturelle, um ihre gesellschaftliche und politische Bedeutung. Im Mittelpunkt steht dabei das wunderbare Plattdeutsch mit all seinen Schattierungen. Wir werden uns dem Plattdeutschen von vielen Seiten nähern, über Lieder, Geschichten und Gedichte. Aber: Plattsnacker sünd keen Kloogschieter - herzlich willkommen sind auch andere Sprach-Variationen!

Dozent:in

Margret Oetjen                

Anerkennung:

Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen und NRW:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.