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Start Politik / Gesellschaft | Wertschätzung im Arbeitsleben
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Nicht getadelt ist genug gelobt.  In vielen Betrieben wird noch tagtäglich nach diesem Motto der "guten alten Schule" verfahren - und die demotivierende Wirkung dieser Vorgehensweise völlig unterschätzt. Es ist mittlerweile vielfach wissenschaftlich belegt: Mangel an Anerkennung ruiniert auf Dauer Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und es gibt einen engen, unmittelbaren Zusammenhang zwischen Wertschätzung, Wohlergehen und Wertschöpfung. Aber es sind nicht nur Führungskräfte gefordert, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nötige (Be-) Achtung verweigern. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überfrachten ihren Job zuweilen mit zu hohen Ansprüchen: Arbeit soll Sinn stiften, Glück verheißen, der eigenen Persönlichkeit Bedeutung verleihen.Wir werden in diesem Seminar an Hand von Beispielen herausarbeiten, woraus sich "Wertschätzungskultur" und "Identifikation mit der Firma" speisen. Und wir werden untersuchen, welche Wege es zu mehr Arbeitszufriedenheit gibt.

Dozent:in

Regina Aljes                

Anerkennung:

Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen und NRW:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.