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Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen. Die Pandemie scheint ihren Schrecken verloren zu haben. Klima- und Energiekrise verstärken nun einen Trend, den einige Reiseveranstalter schon lange engagiert unterstützen - wenn sie verheißen: keine Autostaus oder verspäteten Flieger, Tourismus im Einklang mit Natur, Land und Leuten, umweltverträglich, sozial gerecht. Aber wie funktioniert grüner Tourismus eigentlich? Verspricht er nur das Blaue vom Himmel oder hält er auch, was er verspricht? Wie kann man überhaupt nachhaltig reisen und dabei Mensch, Natur und Ressourcen schonen - und vielleicht auch den eigenen Geldbeutel?

Dozent:in

Anke Dakey                

Anerkennung:

Anerkennung Bremen, NRW und Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).