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Start Politik / Gesellschaft | Zwischen Wirtschaftswunder und Rock n Roll
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Die 50er Jahre werden gerne als „Jugendphase der Bundesrepublik“ bezeichnet, als eine Zeit der großen Weichenstellungen nach dem 2. Weltkrieg: Westintegration und Wiederbewaffnung, Wiederaufbau und Eingliederung von Millionen Vertriebenen und Flüchtlingen, dann das sogenannte Wirtschaftswunder. Und nachdem Helmut Rahn Deutschland zum Fußballweltmeister geschossen hatte, galt fortan die ebenso trotzige wie Richtung weisende Maxime: „Wir sind wieder wer!“. Aber das ist nur eine Lesart der 50er Jahre. Waren sie nicht auch eine Zeit großer räumlicher, sozialer und kultureller Enge, eine Zeit autoritärer, „schwarzer“ Erziehungsmethoden und eine Zeit des kollektiven Beschweigens der Kriegs- und NS-Vergangenheit? Wie haben die Menschen in den Städten oder auf dem Land, aber auch im anderen Teil Deutschlands, die 50er Jahre erlebt? Was hat ihren Alltag und ihre Lebenswirklichkeit geprägt - als Kind, Jugendliche/r oder Erwachsene/r, als Frau, als Mann? Wie waren die Arbeitsbedingungen, wer und was hat die Menschen bewegt - und die junge Generation in Bewegung gebracht? Bill Haley und Elvis Presley oder Peter Kraus und Conny Froboess?


Sie dürfen auch gerne ein „Erinnerungsstück“ mitbringen, das Sie mit den 50er Jahren in Verbindung bringen. Das kann ein Foto, ein Bekleidungsstück oder etwas „Geschriebenes“, ein Buch, etwas Abfotografiertes, ein Schmuckstück oder „Gegenständliches“, ein Bild, eine Zeitung, eine Schallplatte, etwas aus Funk und Werbung der 50er Jahre sein - was auch immer. Es kann natürlich auch etwas „Ideelles“, eine „Geschichte“, eine Erinnerung, eine Anekdote sein, die Sie mitteilen möchten. Wir lassen uns dann im Seminar überraschen, was so alles zusammenkommt – und was die „Mitbringsel“ über die 50er Jahre sagen.

Dozent:in

Dr. Volker Hedemann                

Anerkennung:

Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.