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Politik / Gesellschaft | Arm und Reich in Bremen
15020H24

Arm und Reich in Bremen
Inhalt
Die Gefahr, in Armut abzurutschen und dauerhaft in Armut zu leben, ist in Bremen größer als in den anderen Bundesländern. Durch die Aufnahme von Geflüchteten hat sich die Situation weiter verschärft. Auf der anderen Seite ist das Einkommen der Vermögenden in den letzten Jahren weiter gestiegen. Wie geht das zusammen? Wir werden in diesem Seminar, auch mit Unterstützung von Expert:innen, genauer hinsehen: Wie drückt sich (relative wie absolute) Armut konkret aus? Wer gilt überhaupt als reich? Was bedeutet soziale Ungleichheit genau? Und wie kann die Kluft zwischen Arm und Reich verringert werden?
Dozent:in
Beenhard Oldigs                
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.