wisoak

Cookie Einstellungen
Start | Politik / Gesellschaft Politik / Gesellschaft | Hafenentwicklung gestern und heute
Platzhaltergrafik

Inhalt

Im Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven sind nur noch wenige Hafen-Aktivitäten zu sehen, die früher das Stadtbild weitgehend geprägt haben. Schifffahrt und Hafenumschlag sind heute Spezialaufgaben geworden, die sich fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit abspielen. Hier spielen z.B. veränderte Sicherheitsanforderungen im transatlantischen Handel eine unübersehbare Rolle. Bremen und Bremerhaven haben eine lange Tradition als Hafenstädte und die Schifffahrt hat ihren früheren Wohlstand geprägt. In der Hafenentwicklung spiegelt sich schon früh das, was heute Globalisierung genannt wird - und die bedeutende Rolle, die Bremen dabei spielt, wenn heute die Re-Globalisierung gestaltet wird. Das Seminar wird die Entwicklung von Stadt und Hafen sowie der Hafengruppe Bremen-Bremerhaven beleuchten. Wir werden uns mit den Arbeitsbedingungen im Hafen beschäftigen. Und wir werden uns mit der Frage befassen, welche Einflüsse die zukünftige Entwicklung der bremischen Häfen bestimmen werden? Das neue Hafenentwicklungskonzept 2035 gibt uns, in einer sich rasant verändernden Welt, vielfältige Einblicke in die Problematiken von Heute und Morgen. Aktuelles aus Politik und Wirtschaft werden wir in den gemeinsamen Dialog einfließen lassen.

Dozent:in

Ullrich Hoffmann                

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.