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Start Politik / Gesellschaft | Die Energiewende meistern: Heizen ohne Öl und Gas – aber wie?
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Inhalt

Sie haben ein altes Haus und möchten weg von Öl und Gas? Weil der Gesetzgeber dies fordert und fördert, weil die Klimakrise den Abschied von fossilen Brennstoffen erzwingt und weil Energie zu sparen allein schon aus Kostengründen die beste Idee ist? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig. Unsere Themenschwerpunkte im Einzelnen: Wärmepumpen und Solartechnik, auch Balkonmodule, Wärmedämmung der Wände, des Daches und der Böden, Baustoffauswahl unter ökologischen und gesundheitlichen Kriterien, Fenstererneuerung, Feuchtigkeit und Schimmel, Heizungssanierung, Holz- und Pelletheizungen, Lüftungsanlagen. Neben den Antworten auf technische Fragen gibt es Tipps zum Umgang mit den Baubeteiligten, zur bautechnischen Umsetzung und zu staatlichen Fördermitteln.  In Kooperation mit energiekonsens.


Achtung: Das Seminar findet in der wisoak, Bertha-von-Suttner-Str. 17, 28207 Bremen-Hastedt, statt, da das Klima-Bau-Zentrum den Standort Am Brill aufgeben wird. Es wird im Laufe der Bildungszeit aber auch Besichtigungen und Gespräche mit Altbau-Fachleuten in der Stadt geben. Den genauen Ablauf des Seminars wird die Dozentin am Montag in der wisoak vorstellen.

Dozent:in

Ute Dechantsreiter     Hubert Westkämper            

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.