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Politik / Gesellschaft | China - eine Weltmacht des 21. Jahrhunderts / Online-Bildungszeit
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China - eine Weltmacht des 21. Jahrhunderts / Online-Bildungszeit
Inhalt
Die Volksrepublik China hat sich in den vergangenen Jahrzehnten rasant von einem der ärmsten Entwicklungsländer zu einer führenden Industrienation und Weltmacht entwickelt. Sie ist das bevölkerungsreichste Land der Erde, und hier sind weltweit die meisten Windenergie- und Solaranlagen installiert. Aber China stößt weltweit auch am meisten CO2 aus, vollstreckt am häufigsten die Todesstrafe und steht auch für Überwachung, Zwangsumsiedlungen und Umerziehungslager - und für seine Machtansprüche auf Taiwan.Wir werden das Land, das zu den ältesten Hochkulturen der Welt gehört, unter die Lupe nehmen und auch Einblicke erhalten in das Alltagsleben der Menschen.
Sie erhalten ca. 1 Woche vor Beginn der Online-Bildungszeit Ihre Zugangs-Daten per Mail.
Dozent:in
Yilmaz Altundag                
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.