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Gesundheit | Wieder mit Gelassenheit in den Arbeitsalltag!
20141H24
Anmeldung möglich
Wieder mit Gelassenheit in den Arbeitsalltag
Wieder mit Gelassenheit in den Arbeitsalltag!
Inhalt
Negativer Stress ist in unserem Leben allgegenwärtig und kann unserer Gesundheit dauerhaft schaden. Anhaltender Stress versetzt unseren Körper in eine Art Daueralarm, der zur Ausbildung von Burnout-Symptomen führen kann. In dieser Woche lernen Sie, Ihr eigenes Stressmuster zu reflektieren. Und Sie erfahren, wie man Denk- und Verhaltensmuster überprüfen und verändern kann. Sie erhalten auch eine umfangreiche "Werkzeugkiste" aus praktischen Übungen aus dem Entspannungs- und Gesundheitsbereich. Damit verbessern Sie langfristig Ihre Gelassenheit, Leistungsfähigkeit und Ihre Lebensfreude.
Voraussetzung:
Bitte bequeme Kleidung und dicke Socken mitbringen.
Dozent:in
Regina Aljes                
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.