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Gesundheit | Gedächtnistraining für Beruf und Alltag
21060H24
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Gedächtnistraining für Beruf und Alltag
Inhalt
Wer erfolgreich sein will, braucht ein leistungsfähiges Gedächtnis. Die Fähigkeit, neue Informationen schnell aufnehmen, nachhaltig abspeichern und spontan abrufen zu können, spielt dabei eine entscheidende Rolle. In diesem Seminar werden theoretische Grundlagen zum Aufbau und zur Funktion des Gehirns vermittelt sowie verschiedene Merktechniken vorgestellt. Mit gezieltem Gedächtnistraining, kombiniert mit einfachen Bewegungs- und Entspannungsübungen, können Sie Ihre Konzentration, Wahrnehmungs- und Merkfähigkeit steigern. Sie erhalten Tipps, wie Sie das Erlernte in Beruf und Alltag nutzen können.
Voraussetzung:
Bitte bequeme Kleidung mitbringen/tragen
Dozent:in
Frauke Pauly                
Anerkennung:
Anerkennung Bremen, NRW und Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).