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Start Gesundheit | Mehr Glück und Lebenslust mit Positiver Psychologie. Gesundheitsprävention und Resilienzaufbau für die Seele
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Inhalt

Was können wir tun, damit unsere Psyche im modernen, oft stressigen Alltag gesund bleibt und es uns gut geht? Das Wissen liefert die Positive Psychologie. Ihre Interventionen erhöhen das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit und sind leicht in den Alltag integrierbar. Sie fördern den Resilienzaufbau und dienen der Stressprävention. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken, Bedürfnissen, Erfolgen und Wünschen ist oftmals eine Offenbarung. Sie macht Freude, stärkt, gibt spannende Impulse und eröffnet neue gesundheitsfördernde Perspektiven. Die vermittelten Impulse und Übungen werden erprobt und im Austausch reflektiert. In dieser Bildungszeit entdecken Sie, was Sie selber für Ihre Lebenszufriedenheit und Ihre Gesundheit tun können und welche Methoden am besten zu Ihnen passen.

Die Bildungszeit ist auch in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt!

Voraussetzung:

Bitte bringen Sie Schreibmaterial und eine Schreibunterlage mit.

Dozent:in

Stefanie Lüthje                

Anerkennung:

Anerkennung Bremen, NRW und Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).