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Gesundheit | Starker Rücken mit Pilates
22211H25
Plätze frei
Starker Rücken mit Pilates
Inhalt
Pilates ist eine Trainingsmethode, die dem Körper unabhängig von Alter und körperlicher Leistungsfähigkeit mehr Balance und Beweglichkeit verschafft. Auf schonende Art werden Haltung, Koordination, Atmung, Konzentration und Ausdauer verbessert.In dieser Bildungszeit lernen Sie u. a. praktische Übungen zur Verbesserung der Kraft-, Dehn-, Koordinations- und Lockerungsfähigkeit in verschiedenen Positionen sowie die Pilates-Grundprinzipien kennen.Die Bewegungen werden sehr bewusst und konzentriert ausgeführt. Das Training ist sehr effektiv, es kann individuell variiert werden und zeigt dadurch schnelle Erfolge.Bitte bringen Sie mit: bequeme Kleidung, rutschfeste Socken, ein Handtuch und Schreibutensilien.
Dozent:in
Kathleen Barberio                
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.