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Gesundheit | Starker Rücken durch Hatha-Yoga
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Plätze frei
Starker Rücken durch Hatha-Yoga
Inhalt
Unser Rücken muss in unserem oft hektischen und arbeitsreichen Alltag viel aushalten. Langes und häufiges Sitzen, arbeitsbedingte Überlastungen und Stress sowie schweres Heben und Tragen können zu Problemen im Rücken und Schulter-Nackenbereich führen. In dieser Bildungszeit werden wir durch Yogaübungen genau diese Bereiche kräftigen und dehnen lernen. Verschiedene Entspannungstechniken können dabei helfen, muskuläre Verspannungen zu lösen. Sie werden viele Tipps und Hinweise bekommen, wie die erlernten Übungen und Methoden in den Alltag integriert werden können. Und wie Sie den „inneren Schweinehund“ überwinden können.
Voraussetzung:
Bitte bringen Sie ein Handtuch, eine Wolldecke und warme Socken mit.
Dozent:in
Nadine Petersen                
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.