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Start Wirtschaft / Management | Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

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Sie möchten Ihrer Karriere neuen Schwung geben und sich weiterbilden? Der Abschluss als Wirtschaftsfachwirt:in bietet Ihnen Aufstiegsmöglichkeiten in verschiedensten Unternehmensbereichen. Ohne sich auf eine Branche festzulegen gelten Wirtschaftsfachwirte als angesehene Generalisten zum Beispiel im Handel, Industrie und Dienstleistungsunternehmen.


Lerninhalte u.a.:

  • Erkennung und Analyse von betriebswirtschaftlichen Sachverhalte und Problemstellungen sowie Erarbeitung von Lösungsansätzen
  • Planung und Durchführung von Geschäftsprozessen und Projekten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte
  • Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.


Ihr Nutzen:

Mit dem bundesweit anerkannten Weiterbildungsabschluss weisen die Absolventinnen und Absolventen eine hohe betriebswirtschaftliche Kompetenz nach und sind für Führungsaufgaben im mittleren Management hervorragend geeignet. Sie können betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Sachverhalte sowie Problemstellungen eines Betriebes erkennen, analysieren und lösen. Sie sind in der Lage, Geschäftsprozesse eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen.


Die Aufstiegsfortbildung "Geprüfte:r Wirtschaftsfachwirt:in IHK" wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 (von insgesamt 8) eingeordnet und ist somit dem Bachelor gleichwertig.
Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen zur weiterführenden Fortbildung zur:m Geprüften Betriebswirt:in IHK (DQR-Stufe 7).

Mit der Finanzierung des Kurses über das Aufstiegs-Bafög sparen Sie viel Geld - Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de  (Infoflyer im Download rechts) und weitere 10 Prozent mit der Arbeitnehmer KammerCard, die Sie hier beantragen können: www.arbeitnehmerkammer.de/service/mitgliedskarte/kammercard.html


Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis.


Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.


Zur mündlichen Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) ist zugelassen, wer die schriftlichen Teilprüfungen (Teil 1 und 2) bestanden hat.


Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Gepr. Wirtschaftsfachwirten haben.


Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.


Informationen zur Prüfung

Die Gesamtprüfung beinhaltet folgende Teilprüfungen:

  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
  • Handlungsspezifische Qualifikationen.


Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:

  • Volks- und Betriebswirtschaft,
  • Rechnungswesen,
  • Recht und Steuern,
  • Unternehmensführung.


Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

  • Betriebliches Management,
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
  • Logistik,
  • Marketing und Vertrieb,
  • Führung und Zusammenarbeit.


Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.

Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation zu prüfen.

Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.


Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung sowie rechts im Downloadbereich.

Wer die Prüfung „Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.


Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr der IHK beträgt 450 Euro: 150 Euro für den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und 300 Euro für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“.

Bei Wiederholung von Prüfungsteilen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr erhoben.

Voraussetzung:

Bitte klären Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen mit der Industrie- und Handelskammer Bremen, IHK für Bremen & Bremerhaven unter www.handelskammer-bremen.de

Anerkennung:

Nur schriftliche Anmeldung! Bitte Anmeldeformulare anfordern!