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Inhalt

Selbstbewusst im Job für junge Erwachsene (u30)

Ermutigendes Training für das Plus an innerer Stärke


Inhalt:

Jungen MitarbeiterInnen fällt es manchmal schwer, sich im Betrieb oder Büro zu zeigen. Unsicherheit und Angst vor Fehlern wirken wie eine angezogene Handbremse. Häufig liegt es daran, dass sie sich mit Kollegen oder stark extrovertierten Personen vergleichen. Dieses Vergleichen führt dann meist zu weiteren Hemmungen und Rückzug. Tatsächlich geht es vielen Menschen so. Wie viel besser wäre es doch, wenn wir lernen zu unserem kompletten Sein zu stehen?!


Dieses Seminar bietet einen geschützten Raum, um Zweifel und Unsicherheiten zu betrachten und die eigene, einmalige Persönlichkeit in eine größere Freiheit zu führen. Wir schauen auf innere Glaubenssätze, verinnerlichte Rollen und wie Gedanken und Emotionen zusammenhängen. Die Teilnehmer erhalten praktische Anregungen und Übungen, um im Alltag Selbstsicherheit und innere Gelassenheit weiter zu trainieren.


Lernziel:

  • Sie entdecken, was Ihre Persönlichkeit ausmacht und welchen inneren Reichtum Sie mitbringen ?
  • Sie lernen, warum Ihnen ein „Nein“ schwerfällt und wie es leichter wird ?
  • Sie trainieren wie Sie trotz Schüchternheit oder Unsicherheiten souverän und überzeugend im Alltag wirken ?
  • Sie erhalten Life-Hacks für mehr Gelassenheit und innere Freiheit ?
  • Sie finden Ihr „inneres Ja“ zu sich selbst wieder


Zielgruppe:

Das Seminar wendet sich an Auszubildende und junge MitarbeiterInnen (bis 29 Jahre), welche Ihren Arbeitsalltag gelassener meistern wollen.

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.