Burnout/Stress – Der Stress kann mich mal...
Burnout/Stress - Der Stress kann mich mal... - NEU
Inhalt
Stress ist allgegenwärtig, aber nicht zwangsläufig negativ. Er ermöglicht Höchstleistungen und warnt zugleich. Die Herausforderung besteht in der Suche nach individueller, ausgewogener Balance. Weil Stress sehr verschieden empfunden wird, sind daher individuelle Strategien im Alltag entscheidend.
Einfluss von Stress auf mein Leben:
Hier geht es darum, sich bewusst zu machen, wie Stress das persönliche Leben beeinflusst – sei es in beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Aspekten.
Bewältigungsstrategien:
Welche Methoden gibt es, um Stress schnell und effektiv zu reduzieren? Dies könnte Atemtechniken, Meditation, körperliche Bewegung oder andere Entspannungstechniken umfassen.
Resilienz:
Wie können wir von natürlichen resilienten Mechanismen lernen, um widerstandsfähiger gegenüber Stress zu werden? Resilienz ist die Fähigkeit, sich trotz belastender Umstände zu erholen und zu entwickeln.
Etablierung guter Routinen:
Wie können regelmäßige Routinen und gesunde Gewohnheiten dabei helfen, Stress vorzubeugen oder besser zu bewältigen? Dies kann die Planung von Pausen, einen ausgewogenen Lebensstil, Zeitmanagement-Techniken und Selbstfürsorge umfassen.
Ein solches Seminar bietet die Möglichkeit, fundierte Einblicke zu gewinnen und praktische Werkzeuge zu erlernen, die jedem Teilnehmer helfen können, einen gesünderen Umgang mit Stress zu entwickeln. Es fördert nicht nur das Verständnis für die persönlichen Stressauslöser, sondern auch die Fähigkeit, proaktiv Maßnahmen zur Stressbewältigung zu ergreifen.
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.