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Start Wirtschaft / Management | Geprüfte:r Bilanzbuchhalter:in IHK

Inhalt

Geprüfte Bilanzbuchhalter:innen gehören zum Kreis der gesuchten betrieblichen Spezialisten. Sie erwerben im Kurs erweiterte Fachkompetenzen um Ihre berufliche Handlungsfähigkeit auszubauen. Ihr berufliches Handlungsziel ist eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Arten, Größen und Rechtsformen zu organisieren und durchzuführen. Ihre Sozialkompetenzen bauen Sie aus, um als Leitungskraft Mitarbeiter:innen zu führen. Sie erwerben die benötigten Handlungskompetenzen wie bspw. die wirtschaftliche Situation von Unternehmen beurteilen zu können,  die Unternehmensbilanz zu analysieren und  Ihre Ergebnisse an die Unternehmensleitung zu berichten. Daher sind Bilanzbuchhalter:innen eine wichtige Stütze für eine erfolgreiche Unternehmenspolitik.


Zulassungsvoraussetzungen

Nachweise über:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren

oder einen der folgenden Abschlüsse:

  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin

oder

  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis

oder

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.


Lerninhalte:

  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen


Die schriftliche Prüfung wird bei der IHK auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt, die aus einer Präsentation und einem Fachgespräch besteht. Ausgehend von der Präsentation soll die zu prüfende Person im Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.


Zusätzlich zur Kursgebühr fallen weitere Kosten an:

  • ca. 300,00 € für Literaturkosten
  • Prüfungsgebühr der IHK - beträgt z. Zt. 550 Euro (400 Euro für Prüfungsteil 1 und 150 Euro für Prüfungsteil 2)


Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine Förderung für berufstätige Seminarteilnehmer:innen, die sich auf einen rechtlich geltenden Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-BAföG erhalten, nicht mehr als 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen.

Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen auch den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Sprechen Sie uns gern bezüglich weiterer Förderungsmöglichkeiten an! Wir beraten Sie gern. Unser Seminarmerkblatt steht Ihnen rechts im Downloadbereich zur Verfügung.


Hinweis:

Wer die Prüfung „Gepr. Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Voraussetzung:

Nachweise über:
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
einen der folgenden Abschlüsse:
einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Anerkennung:

Nur schriftliche Anmeldung! Bitte Anmeldeformulare anfordern!