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AEVO / Personal | Vorbereitungskurs auf die Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO als Bildungszeit auch 1 Woche für Niedersachsen (B24-129876-42)
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AEVO – Vorbereitungskurs auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (2 Wochen)
Vorbereitungskurs auf die Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO als Bildungszeit auch 1 Woche für Niedersachsen (B24-129876-42)
Inhalt
Ausbilder:innen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der AEVO nachzuweisen.
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
Ausbildung durchführen und
Ausbildung abschließen.
Sie erhalten eine Vorbereitung auf die Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In unserer Prüfungsvorbereitung werden die Änderungen des neuen Rahmenplanes 07/2023 für die schriftlichen IHK-Prüfungen berücksichtigt.
Bitte bringen Sie die Arbeitsgesetze (Beck-texte im dtV) mit zum Vorbereitungskurs.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
Ausbildung durchführen und
Ausbildung abschließen.
Sie erhalten eine Vorbereitung auf die Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In unserer Prüfungsvorbereitung werden die Änderungen des neuen Rahmenplanes 07/2023 für die schriftlichen IHK-Prüfungen berücksichtigt.
Bitte bringen Sie die Arbeitsgesetze (Beck-texte im dtV) mit zum Vorbereitungskurs.
Prüfungshinweise:
Melden Sie sich bitte rechtzeitig zur Prüfung bei der IHK an! Wählen Sie einen Termin nach dem letzten Unterrichtstag.
Anerkennung:
Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen (5 Tage - Zeitraum 1.6.-5.6.2026).
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen (5 Tage - Zeitraum 1.6.-5.6.2026).