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Start Logistik / Industrie  | Geprüfte:r Industriemeister:in (IHK) Mechatronik
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INFOTAG am 23.4.24 von 16:30-18:30 Uhr

Industriemeister:in IHK bei der wisoak in Bremerhaven

Anmeldung notwendig unter t.malkmus@wisoak.de / 0471 595 27

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Durch das starke Wirtschaftswachstum in Deutschland und die neuen Herausforderungen der Industrie 4.0 ist ein großer Bedarf an qualifizierten Fachkräften entstanden. Industriemeister spielen in modernen Betrieben eine immer wichtigere Rolle. Zu Ihren Aufgaben zählen bspw. die Steuerung von Arbeitsprozessen, die Führung und Motivation von Mitarbeitern, die Unterstützung der Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen.


In der Weiterbildung zum Industriemeister:in (IHK) erhalten Sie nicht nur fundiertes Wissen in den fachspezifischen Grundlagen, sondern bekommen auch wichtige fachübergreifende Kenntnisse vermittelt. Auf diese Weise sind Sie am Ende des Kurses sowohl Experte, als auch Generalist und damit bestmöglich auf die betrieblichen Anforderungen vorbereitet.


1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Handlungsbereich "Technik für Mechatronik"


Extrakosten fallen an für:

  • Lernmittel (ca. 300,00 €)
  • vor den Prüfungsterminen BQ und HQ bieten wir jeweils 1 Woche Intensivtraining an
  • AEVO - Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) ist nachzuweisen für die HQ-Prüfung. Wir bieten diesen während des 2. Teils als Prüfungsvorbereitung an (580,00 € (ohne KammerCard) / 522,00 € (mit KammerCard).
  • Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit  450,00 €)


* Änderungen vorbehalten


Zulassungsvoraussetzungen für Mechatroniker:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder

einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder

eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Gepr. Industriemeistern Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.


Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Voraussetzung:

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.