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Start Wirtschaft / Management | Intensivseminar

Inhalt

Neben Stress zählen schwierige Gesprächssituationen zu den größten Herausforderungen von Führungskräften. Wenn delegierte Aufgaben nicht erfüllt werden, die Leistung zu wünschen übrig lässt, Termine oder Budgetrahmen nicht eingehalten werden, wenn Kunden- oder Zuliefererbeziehungen zu leiden beginnen, dann ist Ihre ganze Führungskunst gefragt. In diesen Situationen ergebnisorientiert und gleichzeitig menschlich zu agieren ist eine besondere Herausforderung.


Ihr Ziel:

Sie gehen künftig leichter und kompetenter in schwierigen Führungssituationen mit Ihren Mitarbeiter/innen und weiteren Interaktionspartner/innen ins Gespräch. Sie erkennen schneller destruktive Gesprächsstrukturen und können gezielt förderliche Gesprächstechniken einsetzen. Dadurch schaffen Sie gute Voraussetzungen für eine konstruktive Problemlösung und auf die Zukunft ausgerichtete Gesprächsergebnisse.


In diesem Intensivseminar erarbeiten Sie das dazu erforderliche Handwerkszeug anhand der folgenden Themen:

  • Reflexion des eigenen Gesprächsstils: Haltung und Verhalten
  • Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit
  • Umgang mit unterschiedlichen Haltungen und Verhaltensweisen der Interaktionspartner
  • Gesprächsvorbereitung und Gestaltung der Rahmenbedingungen
  • Angriffsfreie Darlegung des eigenen Standpunktes
  • Techniken des aktiven Zuhörens
  • Konkretisieren und gezielt Führen durch Fragetechniken
  • Körpersprachliche Signale im Gespräch erkennen und nutzen
  • Umgang mit den eigenen und den Gefühlen des Gesprächspartners
  • Besonderheiten bei den unterschiedlichen Gesprächsanlässen
    (kritische Vorfälle oder Leistungsmängel, Rückkehr aus der Krankheit, besondere Anforderungen an den Mitarbeiter, Konflikte auf persönlicher Ebene)
  • Feedback zur Wirkung der eigenen Person in Gesprächssituationen


Kleingruppenseminar

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.