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Start Soft Skills / Kommunikation | Führen in Zeiten der Transformation
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Führungskräfte, die den Transformationsprozess ihres Teams oder ihrer Organisation erfolgreich lenken möchten, sollten sich von diesem Intensivseminar angesprochen fühlen.


Die Gesellschaft befindet sich in einem umfassenden Transformationsprozess. Ein wesentlicher Aspekt dieses Prozesses ist der Weg in die Digitalisierung, die bereits zu tiefgreifenden Veränderungen geführt hat und es auch noch in die weite Zukunft hinein tun werden. Eine auf den Prozess ausgerichtete Führung erweist sich dabei als Voraussetzung für eine gelungenen Transformation. Wir wenden uns den elementaren Fragen dieser Führung zu. Sie lernen mit der hohen Komplexität von Transformationsprozessen umzugehen und erkunden was die Persönlichkeit der Führung für die Transformation auszeichnet. Sie lernen die Schlüsselkompetenzen für einen nachhaltigen Erfolg im Transformationsprozess kennen.


Leitthemen / Leitfragen:

  • Was unterscheidet die Transformation von einer 'klassischen' Veränderung?
  • Was hat das mit Führung zu tun?
  • Welche Anforderungen ergeben sich mit Blick auf die Transformation für die Führung?
  • Führen und Leiten - die erste wichtige Leitunterscheidung
  • Anregungen für die Führung im Transformationsprozess aus der Oxygen-Studie
  • Führen versus Coachen: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Lernfelder, Chancen und Grenzen
  • Führen heißt nicht erziehen! - Klare No-Go's für die Führung
  • Wodurch zeichnet sich die Persönlichkeit einer Führungskraft in der Transformation aus?
  • Was ist eine für den Transformationsprozess gemäße Führungshaltung?
  • Welche Schlüsselkompetenzen zeichnet eine gute Führung in der Transformation aus?
  • Was genau tut eine Führungskraft im Transformationsprozess, was sind ihre Aufgaben?
  • Wie umgehen mit Fehlern und Scheitern?
  • Sand im Getriebe
  • Was sind nützliche Orientierungen für den Alltag?

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.