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Inhalt

Freies Sprechen geht nur gemeinsam- auch wenn nur einer redet..


  • Gehört es zu Ihren beruflichen Herausforderungen, vor anderen zu sprechen?
  • Geraten Sie trotz Routine in Stress?
  • Hört man Ihnen wirklich zu?
  • Kennen Sie Ihre Wirkung auf andere?

Wenn Sie 2 x Ja und 2 x Nein geantwortet haben, ist dieser anwendungsbezogene Workshop genau richtig für Sie.


Zielgruppen:

Fach- und Führungskräfte, Führungsnachwuchs und Mitarbeiter aus Stabsfunktionen, Verantwortungsträger, die sich verbessern wollen.


Inhalte

  • Üben, im Fokus zu stehen
  • Freies Sprechen richtet sich an der jeweiligen Situation aus
  • Ihre Rede: kein Monolog, ein Multilog…
  • Hörverstehen bedeutet, auf Anhieb verstanden zu werden.     Deshalb:
  • Nichts Vorproduziertes memorieren – live denken – Sprechdenken
  • Vorbereitungstechnik, Redeplanung, Stichwortkonzeption
  • Sie üben, Ihren Stress in Vergnügen umzuwandeln
  • Sprechtechnik, Artikulationsübungen
  • Stimm- und Atemtraining
  • Geistige Disziplin – Sie lernen zu unterlassen, was Sie rausbringt
  • Ihre authentische Körpersprache für Ihre Ziele einsetzen
  • Pointieren, Humor, Witz, Geistesblitze…
  • Wichtige Informationen emotional verankern
  • Sie entdecken Ihre höchstpersönlichen rhetorischen Instrumente
  • Frei Sprechen – wie Sie Ihre Inhalte live mit (!) den Zuhörern entwickeln
  • Mentale Führung – Sie gestalten das Denken Ihrer Zuhörer


Methode:

  • Trainerinput,
  • Sprech-, Körper-, Muskelübungen,
  • anwendungsbezogene Übungen an Fällen aus der Praxis,
  • Situatives Rollenspiel,
  • konstruktives Feedback, Videoanalyse

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.