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NLP – Basics - Mit gesteigertem Selbstbewusstsein zu Mehr Freude und Erfolg


Das NLP (Neurolinguistisches Programmieren) ist ein seit Jahrzehnten beliebter Ansatz für weit mehr als nur Kommunikation. Es ist ein Ansatz, der bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützt. NLP hilft dabei, sich im Leben auszurichten. Sie werden in die Lage versetzt, motiviert Ihren Lebensweg zu beschreiten. NLP verändert die Denkweisen, weckt schlummernde Kräfte und liefert Methoden und Werkzeuge, mit denen ganz unterschiedliche Bereiche des Lebens positiv entwickelt werden können. Zum Beispiel im Beruf, im Sport, in den Beziehungen zu anderen Menschen, beim Leben von Träumen.


Themen/Leitfragen:

  • Wie hat sich das NLP entwickelt, welche Denkgebäude stehen im Hintergrund?
  • Was ist NLP und was bedeutet es?
  • Was sind die Grundannahmen des NLP?
  • Die Schlüsselfähigkeiten des NLP und wie Sie diese trainieren
  • Mit Hilfe von NLP der eigenen Wahrnehmung und Kommunikation  orientieren
  • Welche wichtigen Methoden und Techniken des NLP verhelfen zu mehr Freude und mehr Erfolg?


In diesem Seminar erkunden wir die Geheimnisse des NLP. Ihre Erfahrungen aus dem Alltag sind der Ausgangspunkt für den Weg durchs Seminar. Wir tauchen ein in die Welt des NLP, lernen grundlegende Methoden und Werkzeuge kennen und probieren diese aus.


Methoden:

  • Impulsreferat,
  • Einzel-, Paar- und Gruppenübungen,
  • Diskussionen im Plenum und Fallbearbeitungen
  • Systemkonstellations- und Rollenspiele ergänzen die Methodik nach Bedarf

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.