
AEVO - Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (SPRINTER)
Inhalt
Machen Sie die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) da, wo andere Urlaub machen: in Bad Zwischenahn! Dieser schöne Kurort unweit von Oldenburg bietet das ganze Jahr über eine anregende Kulisse für Arbeit & Lehre und eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten.
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem aktualisierten Berufsbildungsgesetz in 2020 den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der AEVO und AMVO nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In unserer Prüfungsvorbereitung wird die Strukturveränderung der schriftlichen Prüfungen seit 1.1.2021 berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbstständig zur Prüfung bei der IHK anmelden müssen. Da es sich hier um eine verkürzte Version der Vorbereitung zur AEVO-Prüfung handelt, wird ein gewisses Maß an Eigenstudium im Vorfeld vorausgesetzt. Mithilfe der Arbeitsmappe "Handlungsfeld Ausbildung" (11. Auflage) erarbeiten Sie sich im Vorfeld die vier Handlungsfelder zu Hause, sodass wir mit Ihnen nach einer kurzen Wiederholung der Inhalte in dieser Woche intensiv an der Vorbereitung des praktischen Teils arbeiten können. Sie erhalten die Gelegenheit, Ihre praktische Prüfung in einer simulierten Prüfung zu präsentieren und erhalten Feedback von Ihrem/r Dozenten/in. Die Arbeitsmappe sowie ein Exemplar "Arbeitsgesetze" müssen vor Kursbeginn selbstständig erworben und zum 1. Kurstag mitgebracht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in unserem Seminarmerkblatt unter Downloads (siehe rechts oben). Die Bildungsstätte ist ein idealer Lernort in einem attraktiven Ambiente - fernab von der Betriebsamkeit des Alltags, in unmittelbarer Nähe zum Zwischenahner Meer. Hier finden Sie den passenden Rahmen für lebendiges, zeitgemäßes und nachhaltiges Lernen, für effektives Arbeiten in einer erholsamen Atmosphäre, für professionelle Bildungsarbeit. Optional können Sie Übernachtungsmöglichkeiten - je nach Verfügbarkeit - in der Bildungsstätte reservieren und nutzen. Die Übernachtungskosten sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten und müssen von den Teilnehmer:innen entrichtet werden.
Voraussetzung:
Bitte lesen Sie sich vorab eigenständig die folgende Literatur durch: "Handlungsfeld Ausbildung" 11. Auflage (ISBN 978-3-88264-694-8). Zusätzlich bitte die aktuellen Arbeitsgesetze besorgen. Auch für Personen - mit oder ohne Vorkenntnisse - geeignet, die rechtliche Grundlagen erwerben bzw. auffrischen möchten.
Bitte lesen Sie sich vorab eigenständig die folgende Literatur durch: "Handlungsfeld Ausbildung" 11. Auflage (ISBN 978-3-88264-694-8). Zusätzlich bitte die aktuellen Arbeitsgesetze besorgen. Auch für Personen - mit oder ohne Vorkenntnisse - geeignet, die rechtliche Grundlagen erwerben bzw. auffrischen möchten.
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).