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Start | Rhetorik und Persönlichkeitstraining für Männer

Inhalt

Dieser Lehrgang soll das Pondon zu unseren Rhetorik-Lehrgängen für Frauen sein, die bereits seit vielen Jahren regelmäßig stattfinden und erfolgreich angenommen werden. Da die rhetorische Redekunst ein geschlechterübergreifendes Thema ist, was auch - richtig eingesetzt - für Männer ein wirkungsvolles Instrument ist, wollen wir unser Lehrgangsangebot um diesen Kurs sinnvoll ergänzen.


Selbstsicherheit und selbstbewusstes Auftreten sind die besten Voraussetzungen für den persönlichen wie beruflichen Erfolg. Doch falsche Glaubenssätze, Nervosität, Redehemmungen etc. können uns daran hindern die eigene Kompetenz und Qualifikation zu behaupten oder gar hervorzuheben. In diesem Seminar wollen wir unsere stimmlichen und körpersprachlichen Mittel kennenlernen, ausbauen und gezielt einsetzen um Selbstsicherheit und Präsenz im Auftritt zu gewinnen. Ziel ist es, die rhetorischen Fähigkeiten auszubauen um sich souverän in Gesprächen durchzusetzen, Redehemmungen abzulegen und professionell und selbstbewusst die Zuhörer:innen in Präsentationen für die eigenen Ideen zu gewinnen. Wir arbeiten mit Videofeedback.


Inhalte:

- Grundlagen Kommunikation der Unterschiede zwischen Mann und Frau

- Grundlagen Gesprächsführung

- Stimm-Sprech-und Redetechnik

- Arbeit an der körperlichen Präsenz/ Ausstrahlung

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.