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Start Personal | Ein Intensivseminar für Führungskräfte
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Sie wollen wirksam führen, ohne sich selbst vereinnahmen zu lassen? Sie wollen emotionale Intelligenz in Ihrem Führungsalltag erfolgreich nutzen? Dann sind Sie mit diesem Seminar angesprochen.


Der Führungsalltag bringt viele Herausforderungen mit sich. Emotionale Führungskompetenz ist hierbei von entscheidender Bedeutung. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie mit emotionaler Intelligenz kompetent Ängsten und Unsicherheiten, aber auch Stress, Wut und Aggressionen begegnen. Sie erfahren, wie Sie demotivierte Mitarbeitende, Nörgler und Blockierer wieder ins Boot holen und wo die Grenzen sind. Sie erkunden, wie Sie ein motivierendes Klima in Ihrem Führungsbereich fördern.


Das sind die Themen:

  • Die fünf Kompetenzfelder der emotionalen Intelligenz
  • Führungsalltag mit Kopf, Herz und Hand, aber wie?
  • Wie nehme ich Einfluss ohne autoritär zu sein?
  • Dialog versus Diskussion – emotional intelligente Gesprächsführung für mehr Motivation
  • Aktives Zuhören und Feedback als wirksame Mittel zum Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden
  • Zeigen Sie Empathie mit nützlichen Fragetechniken
  • Konflikte im Führungsalltag lösungsorientiert angehen
  • Instrumente zur Selbstreflexion und Selbstkontrolle
  • So managen Sie kritische Situationen im Führungsalltag wirksam
  • Wie finde ich den Weg zur inneren Gelassenheit?
  • Wie fördere ich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit?
  • Wie wandle ich Anspannungen in positive Energien um?
  • Wie schärfe ich den Blick für Stress im Team?
  • Wie fördere ich den zielorientierten Umgang mit Menschen?
  • Denken, Reden und Handeln in Übereinstimmung bringen: Wie steigere ich meine Glaubwürdigkeit?


Kleingruppenseminar

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.