Start
Soft Skills / Kommunikation | Man kann nicht die Zeit, nur sich selbst managen!
41330H25

Zeitmanagement und Selbstorganisation
Man kann nicht die Zeit, nur sich selbst managen!
Inhalt
Die Zeit lässt sich nicht managen, denn sie vergeht einfach und das immer gleich schnell. Es liegt an uns, ob die Zeit für oder gegen uns arbeitet. Gewinnen Sie in diesem Workshop einen Einblick in Ihr Unterbewusstsein, Ihren Zeitfressern und -Dieben. Entgehen Sie dem Zeitdruck. Lernen Sie, Prioritäten zu setzen, zu delegieren und vor allem das wichtigste Wort der Welt einzusetzen: Nein.
Unter anderem erwarten Sie folgende Themen:
- Erstellen eines Tagesplans
- Priorisieren nach dem Eisenhower-Prinzip
- ABC-Analyse als Unterstützung bei der eigenen Planung
- den eigenen Biorhythmus für sich nutzen
- Prokrastination
- Die eigenen Zeitdiebe aufdecken und sich mit ihnen auseinandersetzen
- Das Pareto-Prinzip
- Die Bedeutung des Delegierens und gute Gründe dafür
- Effektivität und Effizienz
- Bedeutung und Formulierung von Zielsetzungen
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.