
Rhetorik – Frei sprechen
Inhalt
In diesem 2-tägigen Seminar geht es um das freie Sprechen vor anderen. Es wird in den Blick genommen, wie man sich auf eine Rede o.ä. vorbereitet und wie man in der jeweiligen Situation frei und im Kontakt mit den Zuhörenden spricht, ohne dabei Vorproduziertes wiederzugeben oder den Faden zu verlieren.
Auch die Stimme und die Körpersprache finden in dem Seminar Berücksichtigung. Das Seminar richtet sich an alle, die im Fokus stehen und dabei frei sprechen möchten.
Inhalte:
- Üben, im Fokus zu stehen
- Freies Sprechen richtet sich an der jeweiligen Situation aus
- Ihre Rede: kein Monolog, ein Multilog
- Hörverstehen bedeutet, auf Anhieb verstanden zu werden
Deshalb: Nichts Vorproduziertes memorieren – live denken – Sprechdenken - Vorbereitungstechnik, Redeplanung, Stichwortkonzeption
- Stress in Vergnügen umwandeln
- Sprechtechnik, Artikulationsübungen
- Stimm- und Atemtraining
- Geistige Disziplin
- Lernen, zu unterlassen, was Sie rausbringt
- Authentische Körpersprache für Ihre Ziele einsetzen
- Pointieren, Humor, Witz, Geistesblitze
- Wichtige Informationen emotional verankern
- Persönliche rhetorische Instrumente entdecken
- Frei Sprechen – Inhalte live mit den Zuhörenden entwickeln
- Mentale Führung – Das Denken Ihrer Zuhörenden gestalten
Methoden:
- Trainerinput
- Sprech-, Körper-, Muskelübungen
- Anwendungsbezogene Übungen an Fällen aus der Praxis
- Situatives Rollenspiel
- Konstruktives Feedback
- Videoanalyse
Das Seminar wird für die Weiterbildung "Lehrkompetenz für die Erwachsenenbildung" als Wahlpflichtseminar anerkannt.
Dozierende der wisoak profitieren von einem attraktiven Preis-Rabatt. Informationen hierzu und Anmeldung bitte mit Angabe Ihrer Dozierendentätigkeit bei Malek Schmidt: ma.schmidt@wisoak.de
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.