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Start Nachhaltigkeit | Die Energiewende meistern

Inhalt

Sie möchten sich auf den Weg machen und Ihren Betrieb in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit aufs richtige Gleis setzen? In unserer Weiterbildung vermitteln wir - anhand vieler praktischer Übungen - anwendungsorientierte Kenntnisse, wie Sie Ihr Energiemanagementsystem signifikant verbessern können.


Sie erfahren, was sich hinter den Begriffen „nachhaltiger Ressourceneinsatz“ und „Reduzierung der Risiken“ verbirgt und wie Sie interne Audits nach den Normen DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001 erfolgreich meistern können.


Sie erhalten fachkundige Informationen mit Blick auf Förderangebote für:

  • Umweltinnovation,
  • Umweltschutz,
  • Photovoltaik,
  • Energieeffizienz und
  • Energieeinsparung.


Die Seminarinhalte können auf den privaten Bereichen übertragen werden.


Die Fortbildung richtet sich an:

  • Verantwortliche für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung eines umweltschonenden und energieeffizienten Qualitätsmanagementsystems,
  • Führungs-, Fach- und Nachwuchskräfte im Bereich Umwelt- und Energiemanagement.


Der Zertifikatslehrgang ist auch geeignet für

  • Berufsanfänger:innen und
  • Quereinsteiger:innen.


Vorkenntnisse in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, betrieblicher Umweltschutz und den Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen sind von Vorteil, aber nicht Bedingung.  


Wichtiger Hinweis:

Am Ende des Seminars können Sie optional eine Prüfungsleistung erbringen und das wisoak-Zertifikat „Umwelt- und Energiemanager:in (DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001)“ erwerben.

Ohne Prüfungsleistung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Dozent:in

Dr. Victoria Lang                

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.