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Start Nachhaltigkeit | Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Inhalt

Überblick


In einer Welt, in der Nachhaltigkeit nicht länger eine Option, sondern eine Pflicht für Unternehmen ist, steht die DIN EN ISO 26000 als Leitstern für gesellschaftliche Verantwortung. Doch wie übersetzt man diese komplexen Anforderungen in die Praxis? Und wie stellt man sicher, dass Nachhaltigkeitsberichte nicht nur Pflichtübung, sondern glaubwürdige Kommunikationsinstrumente sind?


Genau hier setzt unser Praxisworkshop an: Sie lernen, wie Sie die Leitlinien der ISO 26000 wirkungsvoll in Ihre Unternehmensstrategie integrieren und echte gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig bereiten wir Sie praxisnah auf die neuen Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor – ein Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, der für viele Unternehmen bald Pflicht wird.


Dieser Workshop ist mehr als Theorie: Anhand konkreter Beispiele, interaktiver Übungen und praxisnaher Tools zeigen wir Ihnen, wie Sie Nachhaltigkeit messbar machen, transparent berichten und damit nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kundinnen, Partnerinnen und Mitarbeitenden gewinnen.


Warum dieser Kurs wichtig ist:

Die Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften wachsen stetig, und der Wettbewerb um verantwortungsbewusste Marktpositionen wird härter. Wer frühzeitig handelt, profitiert – von rechtlicher Sicherheit über bessere Marktchancen bis hin zu einer positiven Unternehmenskultur. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg ebnen, damit Ihr Unternehmen nicht nur den Wandel mitgeht, sondern ihn aktiv gestaltet.


Ablauf


Tag 1: DIN EN ISO 26000:2021-04 "Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung"

Tag 2: Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wesentlichkeitsnanalyse und Wertschöpfungskette

Tag 3: Nachhaltigkeitsberichterstattung: Angabepflicht ERSR 1

Tag 4: Nachhaltigkeitsberichterstattung: Angabepflicht ERSR 2

Tag 5: Prozesse und Tools für die Nachhaltigkeitsberichterstattung


Zielgruppe


Die Weiterbildung richtet sich an:


  • Nachhaltigkeitsbeauftragte und CSR-Manager:innen


  • Compliance- und Risikomanager:innen


  • Finanzverantwortliche und Controlling-Fachkräfte


  • Unternehmensberater:innen


  • Führungskräfte und Entscheidungstragende, die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst sind


Lernziele


Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage:


  • die Anforderungen der CSRD zu verstehen und auf ihr Unternehmen anzuwenden,


  • den doppelten Materialitätsansatz zu bewerten und umzusetzen,


  • die erforderlichen ESG-Daten zu erheben und zu analysieren,


  • Prüfungspflichten vorzubereiten und Compliance sicherzustellen,


  • Nachhaltigkeitsberichte nach neuesten Standards zu erstellen.


Ihr Nutzen


  • Sicherheit im Umgang mit neuen Vorschriften


  • Kosteneffiziente Umsetzung der Berichtsanforderungen


  • Bessere Vorbereitung auf Prüfungen und Audits


  • Strategische Vorteile durch transparente Nachhaltigkeitskommunikation


  • Praxisnahe Werkzeuge und Methoden für die CSRD-Berichterstattung


  • DIN EN ISO 26000:2021-04: Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung


  • Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Schwerpunkten ESRS 1 und 2, SBM, GOV, S 1-13 und E 1-5


  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft


  • Gewinn in Rechtsgrundlagen- und sicherheit


  • Nachhaltige und fortlaufende Verbesserung des Nachhaltigkeitsmanagement



Diese Veranstaltung ist ein Modul des Lehrgangs "Nachhaltigkeitsmanager:in", kann aber auch unabhängig vom Lehrgang besucht als Einzelveranstaltung besucht werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Dozent:in

Victoria Lang                

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.