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Digitales / IT | Vertiefen Sie ihre Kenntnisse rund um das Programmieren mit Python
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Aufbaukurs für das Programmieren mit Python
Vertiefen Sie ihre Kenntnisse rund um das Programmieren mit Python
Inhalt
Dieser Kurs richtet sich an alle Teilnehmer:innen, die bereits Grundkenntnisse in Python besitzen und ihre Fähigkeiten auf das nächste Level bringen möchten. Es werden fortgeschrittene Programmierkonzepte vermittelt. Den Teilnehmer:innen wird ermöglicht, komplexere Programme zu entwickeln und gängige Programmierprobleme effizient zu lösen. Sie werden fit gemacht für die Herausforderungen der modernen Softwareentwicklung und Datenanalyse.
Inhalt:
Es werden Sammeldatentypen erläutert:
- Listen,
- Tupel,
- Sets und Dictionarys (und ihre Methoden)
- Klassen und ihre Attribute,
- Eltern- und Kindklassen,
- externe Speicherung von Klassen,
- Datenkapselung,
- pass-Anweisung,
- Fehlerbehandlung und Fehlerarten,
- der Kontextmanager With,
- Module und Pakete,
- GUI mit Tkinter.
Zu jedem Abschnitt werden Beispiele gezeigt und Übungen durchgeführt.
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.