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‚Wer reden kann, macht auf sich aufmerksam, wer schreiben kann, macht Karriere.‘ Schreiben ist in vielen Berufen wichtig. Aber auch Menschen, die in ihrem beruflichen Alltag viel schreiben (müssen), haben oft das Gefühl, es nicht oder nicht gut genug zu können. In dieser Situation kann kreatives Schreiben eine Möglichkeit sein, auf spielerische Weise die jeweilige Schreibkompetenz und Kreativität zu erweitern. Zunächst lernen Sie unterschiedliche Schreibanregungen kennen und können ausprobieren, welche Texte Ihre Schreibfreude wecken. In einem zweiten Schritt suchen Sie sich ein jeweils für Sie individuell passendes kleines Schreibprojekt und realisieren es. Für diese Bildungszeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Auch wenn Sie nur neugierig sind und kennenlernen möchten, was kreatives Schreiben bedeutet – Sie sind herzlich willkommen!

Dozent:in

Jutta Reichelt                

Anerkennung:

Anerkennung Bremen, NRW und Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub außerdem anerkannt nach dem Nordrhein-westfälischen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) sowie nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG).