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Personal | Psychologische Kenntnisse als Führungskompetenz - STARTGARANTIE
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Kurs abgeschlossen
Psychologische Kenntnisse als Führungskompetenz - STARTGARANTIE
Psychologische Kenntnisse als Führungskompetenz - STARTGARANTIE
Inhalt
Führungskräfte stehen immer mehr in einer hohen zwischenmenschlichen Verantwortung. Für einen reibungslosen Arbeitsablauf müssen sie dafür sorgen, dass Mitarbeitende engagiert bei der Sache sind. Aber wie können sie konflikthafte und demotivierende Situationen schnell erkennen, und wie können diese vermieden und behoben werden?
Eine realistische Einschätzung des Verhaltens Ihrer Mitarbeitenden und auch Gesprächspartner:innen sowie ein Grundverständnis über die eigene Wirkung helfen Ihnen, flexibel und souverän auf unterschiedliche Situationen und Herausforderungen zu reagieren und diese besser und zufriedenstellend zu lösen. Dazu verhelfen Ihnen psychologische Kenntnisse.
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.