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Start Wirtschaft / Management | ausführliche Einführung in die Begriffe, Konzepte und Ideen des Controllings

Inhalt

Das Seminar vermittelt erste Einblicke in die Prozesse und Bereiche des Controllings. Sie bekommen einen raschen Überblick über die wesentlichen Bausteine, Instrumente und Einsatzmöglichkeiten. Dadurch machen Sie sich mit den grundlegenden Aufgaben und Teilfunktionen des Controllings vertraut, um in einem nächsten Schritt vertiefend die Materie des operativen und strategischen Controllings kennen zu lernen.


Inhalte (Änderung vorbehalten):

  • Grundlagen des Controllings
  • Begrifflichkeiten, Möglichkeiten und Grenzen des Controllings
  • Controlling-Zyklus
  • Zugänge zum Controlling
  • Organisation des Controllings
  • Verankerung von Controlling im Unternehmen
  • Controlling – eine erste Übersicht
  • Kostenrechnung
  • Unternehmensplanung
  • Reporting
  • Einblicke in das operative und strategische Controlling
  • Vom externen Rechnungswesen bis zum Controlling


  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
  • Produkt- und Dienstleistungskalkulation
  • Ergebnisrechnung
  • Prozesskostenrechnung
  • Kostenmanagement
  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Controllingprozesse effizient gestalten


  • Prozesse des Controllings effizient gestalten und messen
  • Controlling als Schnittstelle im Zentrum der Unternehmensführung

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.