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Inhalt

Dieser Teil unserer 3-teiligen Kompaktreihe zeigt Ihnen, wie Sie zu einem aussagefähigen Reporting für Ihr Unternehmen kommen. Sie lernen unterschiedliche Arten von Kennzahlen kennen und wie Sie diese optimal strukturiert aufbereiten. Sie werden am Ende in die Lage versetzt, die Vor- und Nachteile der Kennzahlen abzuwägen und die Reports, die Ihnen vorgelegt werden, kritisch zu analysieren und zu interpretieren.


Inhalte (Änderungen vorbehalten):

  • Anforderungen der Unternehmensführung an das Reporting
  • Aufnahme und Verarbeitung der Informationen
  • Einschätzung der Logik und Aussagefähigkeit von Unternehmenskennzahlen
  • wichtige Kennzahlen einzelner Abteilungen im Unternehmen
  • wahrnehmbare Auswirkungen von getroffenen Annahmen im Controlling für einzelne Abteilungen im Unternehmen
  • zu beachtende Einflüsse von außen bei der Auswertung von Kennzahlen (Konjunktur- und Strukturwandel, Kunden, Konkurrenz)
  • Visualisierung von Kennzahlen: Tabellen, Diagramme, Grafiken und Schaubilder
  • Aufbau von Standardreports
  • interne und externe Datenrecherche
  • weiterführende Tipps zur Erstellung, Aufbereitung, Argumentation und Präsentation der Unternehmenskennzahlen
  • Konfliktlösung für Controller (Rolle des Controllers; Selbst- und Fremdbild in Konfliktsituationen;Kommunikation und Gesprächsführung)

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.