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| Digitales / IT Digitales / IT | Excel 2016 Aufbaukurs
für Fortgeschrittene
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Anmeldung möglich
Excel 2016 Aufbaukurs
Excel 2016 Aufbaukurs für Fortgeschrittene
Inhalt
Dieser Kurs vermittelt Ihnen weiterführende Funktionen zum professionellen Einsatz von Excel und zur Erstellung anspruchsvoller Tabellenblätter. Sie lernen:
fortgeschrittene Funktionen zur Formatierung Ihrer Daten anzuwenden
Ihre Daten professionell mit Pivot-Tabellen zu analysieren
Makros zu erstellen
Listen und Filter zu verwenden
professionell mit Funktionen zu arbeiten
Formeln zu überwachen
mit Diagrammen und Grafiken zu arbeiten
Daten zu kombinieren und zu konsolidieren
spezielle Bezugsarten und Namen einzusetzen
Arbeitsmappen effektiv einzusetzen
die Kommunikation von Excel mit anderen Anwendungen
Inkl. Herdt-Seminarunterlagen.
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.