wisoak

Cookie Einstellungen
Start | New Work New Work | Programmieren mit Python und Raspberry Pi
Platzhaltergrafik

Inhalt

In diesem Kurs erhalten Sie Einblicke und Fertigkeiten rund um das Programmieren mit Python und können gewonnene Kenntnisse direkt anwenden. Dazu dient der Raspberry Pi. Dabei handelt es sich nicht etwa um ein Stück Himbeerkuchen. Nein! Vielmehr ist der Raspberry Pi oder kurz einfach nur Pi ein sogenannter Einplatinencomputer, der sich in Kombination mit Python erstaunlich vielseitig programmieren lässt. In unserer interaktiven Bildungszeit werden Sie die Grundlagen von Python erlernen - einer der gefragtesten und benutzerfreundlichsten Programmiersprachen der heutigen Zeit. Aber das ist noch nicht alles! Sie werden auch in die vielfältige Welt des Raspberry Pi eintauchen, einem erschwinglichen Mini-Computer, der es Ihnen ermöglicht, Ihre eigenen Elektronikprojekte zu verwirklichen.

Inhalte: Dieser Kurs setzt auf dem ebenfalls bei der wisoak angebotenem Grundlagenkurs (69770) auf, kann aber auch ohne Teilnahme am Grundlagenkurs besucht werden. Es werden die Sammeldatentypen erläutert: Listen, Tupel, Sets und Dictionarys (und ihre Methoden). Klassen und ihre Attribute, Eltern- und Kindklassen, externe Speicherung von Klassen, Fehlerbehandlung und Fehlerarten, der Kontextmanager With, Module und Pakete, GUI mit Tkinter. Zu jedem Abschnitt werden Beispiele gezeigt und Übungen durchgeführt. Des Weiteren werden wir das Programmieren auf dem Raspberry Pi durchführen und uns die Ansteuerung von Sensoren und Aktoren mit Python anhand einiger Beispiele ansehen.

Zusätzlich zur Teilnahmegebühr muss jede/r Teilnehmende einen Raspberry Pi (4 Model B) + Sensorkit mit 11 Sensoren/Aktoren inkl. Breadboard und Jumper für den Kurs anschaffen. Dieser Raspberry Pi dient als Grundlage des Kurses und wird im Laufe der Bildungszeit programmiert. Die Kosten belaufen sich auf circa 86€.

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.