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Start Gesundheit | Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI Thema: "Dann bin ich eben weg" Umgang mit herausforderndem Verhalten
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Inhalt

Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.


Lernziel:

Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer/innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer/innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.


Zielgruppe:

Betreuungskräfte mit abgeschlossener Qualifikation nach § 43b/53b SGB XI bzw. vorher §87b SGB XI

Voraussetzung:

Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung

Anerkennung:

RbP-Punkte: 10