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Start | Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Inhalt

Aufgabe von Betreuungskräften ist es, pflegebedürftige Menschen mit dementieller oder psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung im Alltag zu unterstützen, zu begleiten und zu betreuen. Dabei sollen die noch bestehenden Fähigkeiten unterstützt und gefördert werden. Sie führen Gespräche, lesen vor, spielen und basteln mit den Menschen, begleiten bei Arztbesuchen, führen Veranstaltungen und Feste durch. Betreuungskräfte sind wichtige Vertrauenspersonen und arbeiten mit den Pflegekräften, Hauswirtschaftskräften und Angehörigen eng zusammen. Der Schwerpunkt unserer Weiterbildung liegt auf der Betreuung von Demenzerkrankten.


Folgende Inhalte werden thematisiert:


  • Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz
  • Kommunikationsgrundlagen allgemein und im Umgang mit Demenzerkrankten
  • Hygiene
  • Rechtsgrundlagen
  • Krankheitsgrundlagen
  • Grundlagen des Pflegeprozesses
  • Hauswirtschaft und Ernährung
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Praktikum


Lernziele:

Die Teilnehmer*innen können ergänzende und unterstützende Angebote entwickeln und durchführen, die die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen verbessern und deren Alltagskompetenz fördern.


Im Rahmen der Weiterbildung muss ein 2-wöchiges Praktikum in einer teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung geleistet werden. Der Praxisbetrieb wird von den Teilnehmer*innen selbst gesucht und gewählt.


Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen aus allen Bereichen der Altenhilfe sowie Quereinsteiger mit entsprechender Eignung


Voraussetzung:

Nachweis eines Orientierungspraktikums in einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung von mind. 40 Std. Evtl. können Vorerfahrungen angerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne an.


Für diese Anmeldung ist ein persönlicher Beratungstermin notwendig. Bitte wenden Sie sich an Ihren, für diese Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Sie!

Voraussetzung:

Nachweis eines Orientierungspraktikums in einer stationären oder teilstationären, ambulanten Pflegeeinrichtung von mind. 40 Std. Evtl. können Vorerfahrungen angerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne an.