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Gesundheit | Traumreise 3-Tages-Bildungszeit
Entspannung durch die eigene Fantasie
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Anmeldung möglich
Traumreise 3-Tages-Bildungszeit
Traumreise 3-Tages-Bildungszeit Entspannung durch die eigene Fantasie
Inhalt
Die Traumreise ist eine fantasiegesteuerte Entspannungstechnik, die heilsame Wirkung entfalten kann. Die entspannte Körperposition und die Phase der Ruhe tragen zur Erholung bei. Der Ruhezustand wird durch die geführte Reise und durch die Entfaltung der eigenen Fantasie erreicht. Der herabgesetzte Muskeltonus kann eine körperliche und seelische Tiefenentspannung bewirken. Durch die vielen angenehmen Sinneseindrücke wird der „Kurzurlaub“ in Ihrer eigenen Fantasie zu einem besonderen Erlebnis.
Bitte bequeme Kleidung, dicke Socken, eine Decke und ggf. Kissen sowie Mal- und Schreibutensilien mitbringen.
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.