Start
Politik / Gesellschaft / Sprachen | Bremen-Nord mit dem Fahrrad entdecken und erleben - von Rekum bis Marßel
85031H25

Bremen-Nord mit dem Fahrrad entdecken und erleben - von Rekum bis Marßel
Inhalt
Bremen-Nord hat ein eigenes Gesicht und eine eigene Geschichte. In diesem Seminar entdecken wir per Fahrrad die Stadtteile Blumenthal, Vegesack und Burglesum sowie deren Ortsteile. Wir erfahren, wie sich aus ländlichen Gemeinden Industriestandorte und Hafengebiete entwickelten und warum die schöne Landschaft Sommersitze für Bremer Kaufleute bot. Die Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten werden erlebbar gemacht. Bremen-Nord ist vielfältig und hat viel zu bieten. Die Radtouren erfordern keine besonderen sportliche Kondition, aber ein verkehrssicheres Fahrrad.
Treffpunkt am Montagmorgen mit Rad ist die Wisoak in Vegesack.
Dozent:in
Martina Kedenburg                
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.