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Politik / Gesellschaft / Sprachen | Landschaft der Erinnerungen
NS-Gedenkstätten in der Region Bremen-Nord
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Landschaft der Erinnerungen
Landschaft der Erinnerungen NS-Gedenkstätten in der Region Bremen-Nord
Inhalt
Im Raum Bremen-Nord und am niedersächsischen Weserufer erinnern zahlreiche Bauwerke an die Zeit des Nationalsozialismus. In diesem Seminar thematisieren wir die historischen Zusammenhänge, ihre Bedeutung und die bis heute sichtbaren Auswirkungen. Wir beschäftigen uns unter anderem mit der Vulkan-Werft, der Rüstungslandschaft, dem Kaufhaus Többens, den Stolpersteinen, dem Platz der Aumunder Synagoge, dem Tanklager "Wasserberg", dem Reichsölhof Farge, dem Haus Friesland der SS-Organisation "Lebensborn", der Freilichtbühne Stedingsehre und Zwangsarbeiterlagern in Lemwerder. Ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 15 Euro wird erhoben.
Dozent:in
Wulf Böcker                
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.