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Start Politik / Gesellschaft | Die Fußball Bundesliga Fußball als Spiegelbild der Gesellschaft?
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Die Fußball Bundesliga ist nach wie vor eine Erfolgsgeschichte. Seit ihrer Einführung zur Saison 1963/1964 hat sie nicht nur zur erfolgreichen Entwicklung des Fußballsports in Deutschland beigetragen, sondern ist inzwischen zu einer „starken Marke“ geworden. Der Fußball ist zu einem Geschäft geworden, zu einem Milliardengeschäft.Sinnbild der totalen Kommerzialisierung sind z.B. die überdimensionierten Spielertransfers und viele andere Geschäfte, wie das Bezahlfernsehen. Sie sind gleichzeitig Symbol des neoliberalen Wandels in der Gesellschaft, die mehr Menschen ausschließt als einschließt, denn viele Menschen können sich die oft horrenden Eintrittspreise nicht mehr leisten. Im Zuge des kommerziellen Drucks gerät auch die Vereinskultur unter die Räder. Immer seltener bestimmen die Vereine das sportliche Geschehen, vielmehr entscheiden Manager, Konzerne und einzelne Mäzene bis hin zu Investoren wie z.B. aus Saudi-Arabien die wichtigste „Nebensache“ der Welt. Die Korruptionsskandale der Fifa tragen dazu bei, dass viele Fans „abschalten“. Es gibt einen neuen Trend des „Das machen wir nicht mehr mit“.Das Seminar thematisiert anhand von Filmmaterial, Exkursionen und mit Beiträgen von Experten (Willi Lemke ist angefragt), die ökonomische Entwicklung des Fußballsports aber auch seine Rolle als kultureller Vermittler in der Gesellschaft. Wo Schatten ist, ist auch Licht und so gibt es eine Reihe positiver Beispiele, wie Sport auch genutzt werden kann für mehr Integration und Völkerverständigung.

Dozent:in

Beenhard Oldigs                

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.